Antrag

Internationale Gesellschaft GartenTherapie e.V.
Postfach 1112

D-35301 Grünberg

 

 

Hiermit stelle ich den Antrag auf Anerkennung einer Weiter- oder Fortbildung.

Veranstalter
Name der Veranstaltung/des Seminare
Termine
Kurzbeschreibung
Präsenzstunden
Stunden Selbststudium, Praktika, Hospitationen
 
Vorname, Nachname  
Straße, Nr.
(LKZ) PLZ Ort
Telefon (intern.)
E-Mail
 
Rahmenbedingungen / P.
Durchführung / P.
Inhalte / P.
Übereinstimmung / P.

Gebühren für die Anträge auf Anerkennung einer Fort- und Weiterbildung

  1. Erstantrag auf Anerkennung einer Maßnahme als gartentherapeutische Weiterbildung. Für die Maßnahme werden vom Anbieter Teilnehmergebühren erhoben, die Teilnahme ist kostenpflichtig. Der Antragsteller ist Mitglied der IGGT.
    Gebühr: 45,00€
  2. Antrag auf Verlängerung der Anerkennung einer Maßnahme als gartentherapeutische Veranstaltung oder Weiterbildung. Für die Maßnahme werden vom Anbieter Teilnehmergebühren erhoben, die Teilnahme ist kostenpflichtig. Der Antragsteller ist Mitglied der IGGT.
    Die Unterlagen werden erneut vollständig und aktualisiert eingereicht.
    Gebühr: 30,00€

Die Gebühren sind unabhängig vom Ergebnis des Antrages bei Antragstellung fällig.
Sind die fälligen Gebühren nicht entrichtet, kann ein Antrag nicht bearbeitet werden.

 

Info im Ausdruck zum Antrag auf Anerkennung einer Fort- und Weiterbildung:

Dem Antrag beizufügen sind die entsprechenden Nachweise in schriftlicher Form.

Die einzureichenden Dokumente können dabei von unterschiedlicher Art sein , beispielsweise Curricula, Lehrgangsauschreibungen, Flyer, Urkunden, Liste der Referenten usw.
Es ist vom Antragsteller gesondert zu vermerken, durch welches Dokument oder an welcher Stelle belegt wird, dass der jeweilig zu dokumentierten Punkt erfüllt wird. Es obliegt dem Antragsteller dieses deutlich zu machen. Anträge aus denen dieses nicht ersichtlich wird, können entsprechend abgelehnt werden.

Die Anerkennung gilt für maximal 5 Jahre, wenigstens aber für die Dauer der Durchführung der Veranstaltung.
Die IGGT hat die Möglichkeit, vor Ablauf dieser Frist eine Nachregistrierung einzufordern.
Eine Anerkennung gilt , sofern keine besonderen Gründe dagegen sprechen, auch für bereits durchgeführte Weiterbildungen rückwirkend.

 

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